Als Bauherr brauchen Sie eine Feuerrohbauversicherung:
Ein unversicherter schwerer Brand in Ihrem zukünftigen Haus kann Sie als Bauherrn in den Ruin treiben. Die Feuerrohbauversicherung springt finanziell ein, wenn Ihr Bauvorhaben durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz von Luftfahrzeugen beschädigt oder zerstört wird. Feuerversichert ist der Rohbau selbst, außerdem alle Baustoffe, die sich auf dem Baugrundstück befinden. Die Feuerrohbauversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch oder Löschwasser ein, ebenso die erforderlichen Aufräum- und Abbruchkosten.
Feuerversicherung mit Gebäudeversicherung kombinieren:
Ohne Nachweis einer Feuerversicherung erhalten Sie in aller Regel keinen Baukredit. Sie bekommen die Feuerrohbauversicherung als Einzelpolice oder auch als Erweiterung zur Bauleistungsversicherung. Die Feuerrohbauversicherung endet mit der Fertigstellung des Gebäudes, ab diesem Zeitpunkt schützt die Gebäudeversicherung. Tipp: Wenn Sie schon zu Beginn der Bauarbeiten eine Gebäudeversicherung abschließen, ist der Feuerversicherungsschutz für den Rohbau bereits beitragsfrei eingeschlossen. Volle Beiträge für die Gebäudeversicherung brauchen Sie aber erst zahlen, wenn Ihr Bauvorhaben bezugsfertig ist.
Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten) | |
Außenwände | Dachung |
BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton | Hart, z.B.
Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) | siehe 1 |
BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | siehe 1 |
BAK IV - wie Klasse I oder II | Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä. |
Fertighausgruppen (FGH) | |
Außenwände | Dachung |
FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) | hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
FHG II -
Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit
feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen
verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff |
siehe 1 |
FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung | siehe 1 |